7.5.2 Einen Ordner auf Email-Upload vorbereiten
Es ist aus Sicherheitsgründen nur dann möglich, Dokumente per Email in einen Ordner zu laden, wenn dieser
zuvor für diesen Vorgang geöffnet wurde.
Wählen Sie die Aktion
Zugang
Email-Freigabe
für den gewünschten
Ordner. Sie können festlegen, wer Dokumente auf diesem Weg in Ihren Ordner laden darf:
- nur Mitglieder dieses Ordners
- nur registrierte Mitglieder des BSCW - auch wenn Sie nicht Mitglied dieses Ordners sind
- oder Sie öffnen den Ordner für allgemeinen öffentlichen Zugang
Achtung
Seien Sie beim Öffnen Ihrer Ordner für den Email-Uplaod sehr vorsichtig: Allein die Öffnung für alle
BSCW-Mitglieder gibt dieses Recht möglicherweise Tausenden von Personen, die Sie in der Regel nicht kennen.
Noch genauer sollten Sie erwägen, ob eine allgemeine, anonyme Öffnung nötig und sinnvoll ist.
Im Formular für die Email-Freigabe können Sie veranlassen, dass eine automatische Email mit der
Ordneradresse für den Upload an alle Mitglieder des Arbeitsbereichs geschickt wird.
Diese Mailadresse hat in Abhängigkeit von dem Mailserver, der verwendet wird, die Form:
"bscw+OrdnerNummer@bscw-server" oder "bscwOrdnerNummer@bscw-server".
Natürlich können Sie den Email-Upload über
Zugang
Email-Freigabe
jederzeit wieder sperren.
Das System identifiziert Benutzer beim Email-Upload über die Absender-Mailadresse.
Nur wenn sie BSCW bekannt ist und der Email-Upload für diesen Benutzer freigegeben wurde, können Dokumente auf
diesem Weg in BSCW geladen werden.
Sollte der Email-Upload für den Absender nicht freigegeben oder die Mailadresse BSCW unbekannt sein,
wird die Email mit einer entsprechenden Fehlermeldung zurückgewiesen.